Steuernews für Mandanten
Ausgabe:
Weitere Artikel der Ausgabe Mai 2025:
- Solidaritätszuschlag verfassungsgemäß Bundesverfassungsgericht hält Solidaritätszuschlag für verfassungsgemäß
- Hausgeldzahlung in Erhaltungsrücklagen Zahlungen in Erhaltungsrücklagen und Sonderumlagen erst bei tatsächlicher Verwendung als Werbungskosten abzugsfähig
- Geldwäschemeldung bei Immobilienkauf Änderung der Geldwäschemeldepflichtverordnung-Immobilien zum 17.2.2025
- Kleinunternehmerbesteuerung 2025 Finanzverwaltung veröffentlicht neues BMF-Schreiben
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Neue KI-Verordnung der EU
KI-Verordnung
Die Europäische Union hat am 12.7.2024 den „EU Artificial Intelligence Act“ im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Diese über 100 Seiten umfassende Verordnung gilt seit dem 1.8.2024. Sie enthält u. a. eine vierstufige Risikoklassifizierung von KI-Systemen, beginnend von „Minimal Risk“ bis „Unacceptable Risk“.
Schulungspflichten
Die KI-Verordnung enthält in Art. 4 auch Schulungspflichten für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit KI-Systemen arbeiten. Diese Schulungspflichten gelten seit Februar 2025 und greifen bereits dann, wenn Mitarbeiter im Büro mittels Sprachmodellen wie ChatGPT Dokumente verfassen. Sinn und Zweck der Schulungspflicht ist, Mitarbeitern die ethischen und gesetzlichen Risiken von KI darzulegen. Weitere Aspekte, die berücksichtigt werden müssen, sind Haftungsfragen, Datenschutz und Urheberrechte.
Schulungsprogramme
Zur Erfüllung der Schulungspflichten genügen E-Learning-Tools und E-Schulungen, die bei diversen Anbietern gebucht werden können und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das notwendige Basiswissen vermitteln.
Stand: 27. April 2025